AGB´s der Hebammenpraxis Regenbogen

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kursteilnehmer/-innen (Teilnehmerin) mit der Hebammenpraxis Regenbogen.

2. Anmeldung
a) Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmerin auf unserer Homepage (www.regenbogen-hebammenpraxis.de) und der schriftliche Bestätigung durch die Hebammenpraxis Regenbogen bzw. der Kursleitung zustande.
b) Die Teilnehmerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und am ersten Kurstag die Versichertenkarte vorzulegen.
c) Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.

3. Kursdurchführung
a) Die Kurse sind für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern ausgelegt. Die Hebammenpraxis Regenbogen behält sich vor, Kurse bei nicht erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.
b) Die Hebammenpraxis Regenbogen behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
c) Aus dringenden Gründen können Kursstunden verschoben werden. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.

4. Stornierung / Nichtteilnahme
a) Nach Buchung kann der Kurs bis zu vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich, oder per Email, ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei einer späteren Absage wird die gesamte Kursgebühr (inkl. Partnergebühr beim Wochenendpaarkurs), sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ fällig. Diese wird nicht von dem Krankenversicherer der Teilnehmerin übernommen.
b) Versäumte Kursstunden (8,-€/60 Min.) werden nicht von der Krankenkasse übernommen und sind deshalb von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme ist für die Krankenkasse unerheblich. Die Hebammenpraxis Regenbogen verzichtet aus Kulanz auf den fälligen Betrag versäumter Stunden bei folgenden Ausnahmen: 1. Entbindung oder 2. Stationärer Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.
c) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

5. Gebühren / Kostenerstattung
a) Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit die Kosten für einen Geburtsvorbereitungs- und/oder Rückbildungskurs.
b) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Die Hebammenpraxis Regenbogen empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zum Ausgleich der Gebühren besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
c) Bei Geburtsvorbereitungskursen ist, für eine Teilnahme des Partners, eine Partnergebühr zu entrichten. Diese beträgt 20,-€ pro Partnerabend bzw. 160,-€ für den Wochenendpaarkurs und ist bar bei der Kursleiterin zu entrichten. Eine Kostenerstattung durch den Krankenversicherer erfolgt nur in Ausnahmefällen und ist von der Teilnehmerin selbst zu beantragen.
d) Als Sicherheit für eventuell, von der Teilnehmerin selbst zu tragende Kursgebühren (z.B. wegen Nichtteilnahme), ist in der 1. Kursstunde eine Kaution von 50,00 € bei Rückbildungs- und Geburtsvorbereitungskursen (betrifft nicht den Wochendendpaarkurs) in bar zu entrichten. Über diese wird am Kursende abgerechnet und ein eventuell bestehendes Guthaben ausbezahlt.
e) Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Babymassage, Säuglingspflegekurs, etc.)
Die Kursgebühren für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind Selbstzahlerleistungen. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist am 1.Kurstag in bar bei der Kursleitung zu entrichten.

6. Verantwortlichkeit der Teilnehmerinnen und Haftung
a) Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/Innen appelliert. Die Kursteilnehmer/Innen tragen die volle Verantwortung für sich und ihr Kind.
b) Jeder ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter und seine Kursleiter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.
c) Bei Vorliegen besonderer Umstände, die Einfluss auf den Kurs haben können (z.B. Krankheit, Schmerzen oder sonstige gesundheitliche Störungen und/oder Einschränkungen) hat die Teilnehmerin die Kursleiterin umgehend vor Kursbeginn zu informieren. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung hierüber zu informieren.
d) Bei Zweifeln sollte die Teilnehmerin vor Aufnahme des Kurses mit der Kursleiterin Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen.
e) Es bleibt der Kursleiterin vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.
f) Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mit zum Kurs zu bringen.
g) Für Inhalte / Übungen der einzelnen Kurse ist die jeweilige Kursleitung alleine verantwortlich.

7. Datenschutz und Schweigepflicht
a) Im Rahmen der Kurse werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin, wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder, von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name. Adresse. Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: – Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der Teilnehmer hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der Teilnehmer nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. – Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. – Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem Teilnehmer, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
b) Die Hebammenpraxis Regenbogen bzw. die Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, E-Mail-Verteiler, telefonisch, per SMS oder WhatsApp durchführen.

8. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Änderungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform.